BestattungsVorsorge

Weil es sich gut anfühlt, wenn alles geregelt ist.

  • Ohne Gesundheitsfragen
  • Bei laufender Beitragszahlung volle Versicherungssumme
    bereits nach Ablauf einer Aufbauzeit von 18 Monaten
  • Sofortschutz bei Unfalltod
Beitrag berechnen
mit wenigen Mausklicks

Die BestattungsVorsorge:
Sie fragen, wir antworten

Warum ist eine Bestattungsvorsorge so sinnvoll?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer. Zu diesem Schmerz kommen finanzielle Belastungen für Bestattung und Trauerfeier. Für diese Kosten müssen Ihre Angehörigen selbst aufkommen, denn der Staat hat das gesetzliche Sterbegeld gestrichen.

Für eine würdevolle Bestattung fallen heute aber schnell mehr als 10.000 € an:

Diese Kosten können für eine übliche Bestattung entstehen (ca.)
Urkundengebühren 165 €
Friedhofsgebühren 2.400 €
Bestatterleistungen 2.350 €
Kosten für Steinmetz 3.350 €
Kosten für Friedhofsgärtner 250 €
Kosten für Florist 300 €
Kosten für Leistungen Dritter 1.200 €
Gesamtkosten 10.015 €

Quelle: www.todesfall-checkliste.de (Stand: August 2013)

Vorausschauende private Vorsorge ist daher besonders wichtig.
Die BestattungsVorsorge bietet Ihren Hinterbliebenen Sicherheit und schnellen finanziellen Schutz.


Welche Vorteile bringt die Bestattungsvorsorge?

Sie bewahrt Ihre Familie oder Ihren Partner vor unmittelbaren finanziellen Belastungen. Ihre Hinterbliebenen erhalten neben der Versicherungs-Summe auch eine Überschussbeteiligung ausgezahlt.


Ab wann habe ich den vollen Versicherungs-Schutz? Was bedeutet die Aufbauzeit von 18 Monaten?

Da wir keine Gesundheitsprüfung durchführen, gibt es eine 18-monatige Aufbauzeit. In dieser Zeit wird bei Unfalltod die volle Versicherungs-Summe plus Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Bei einem Todesfall in den ersten 9 Monaten werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Vom 10. bis 18. Monat ist unsere Leistung gestaffelt. Ab dem 19. Monat zahlen wir die volle Todesfallsumme.

Bei Zahlung eines Einmalbeitrags erhalten Sie die vereinbarte Todesfallsumme bereits ab dem 7. Monat.

Nach 18 Monaten ab Versicherungs-Beginn wird im Todesfall immer die volle Versicherungs-Summe plus Überschussbeteiligung fällig. Egal, wie viel Sie bis dahin eingezahlt haben!


Ist ein Sparplan bei einer Bank nicht besser als eine Bestattungsvorsorge?

Eine Bestattungsvorsorge kann nicht mit einer klassischen Kapitalanlage verglichen werden. Sparen Sie das Geld bei Ihrer Bank an, haben Sie am Ende der Laufzeit wahrscheinlich mehr angespart als bei einer Bestattungsvorsorge.

Aber was passiert, wenn Sie nach 18 Monaten versterben? Dann bekommen Ihre Hinterbliebenen von Ihrer Bank nur die eingezahlte verzinste Summe ausgezahlt. Bei uns kommen zur vereinbarten Versicherungs-Summe noch die erwirtschafteten Überschüsse hinzu. Ganz egal, wie viel sie bis dahin eingezahlt haben.

Zur Überschussbeteiligung erhalten Sie jährlich ein Informationsschreiben über die aktuelle Höhe. Je länger die Versicherung besteht, desto höher die auszuzahlende Summe.


Brauche ich eine ärztliche Gesundheits-Bescheinigung für den Abschluss der BestattungsVorsorge-Versicherung?

Nein! Sie müssen auch keine Gesundheitsfragen beantworten und das bei nur 18-monatiger Aufbauzeit!


Warum muss ich bei Vertragsabschluss der Entbindung der Schweigepflicht zustimmen?

Die Entbindung von der Schweigepflicht ist nur deshalb nötig, um im Zweifelsfall und ausschließlich während der Aufbauzeit das Vorliegen eines Unfalltods nachprüfen zu können. Denn nur bei Vorliegen eines Unfalltods kann schon in der Aufbauzeit die volle Versicherungs-Summe ausgezahlt werden.


In welcher Höhe kann ich mich absichern?

Sie haben die freie Wahl. Die mögliche Versicherungs-Summe liegt zwischen 2.500 und 20.000 €.


Bleiben die monatlichen Beiträge so günstig?

Ja, wir garantieren Ihnen, dass die Beiträge über die gesamte Laufzeit unverändert günstig bleiben.

Nur wenn Sie das Zuwachsprogramm eingeschlossen haben, dann erhöht sich, wenn Sie das wollen, Ihr Beitrag um jährlich 5% ab dem 3. Versicherungsjahr. Gleichzeitig erhöht sich Ihre Versicherungs-Summe - ohne Gesundheitsprüfung.


Was bedeutet das Zuwachsprogramm?

Das Zuwachsprogramm können Sie in Ihre Bestattungsvorsorge einschließen, wenn Sie bei Versicherungs-Beginn 73 Jahre oder jünger sind. Wenn Sie sich für den Einschluss des Zuwachsprogramms entscheiden, dann schicken wir Ihnen ab dem dritten Versicherungsjahr einmal im Jahr ein schriftliches Angebot zu, den Versicherungs-Beitrag um 5% zu erhöhen. Dies führt zu einer Erhöhung der Versicherungs-Summe. Dadurch soll eine inflationsbedingte Entwertung des Versicherungs-Schutzes vermieden werden. Denn eine heute abgeschlossene Versicherungs-Summe ist z. B. in 20 Jahren wegen der Inflation nicht mehr so viel wert wie heute.

Wenn Sie dem Erhöhungsangebot widersprechen, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, wird die Erhöhung nicht durchgeführt. Auch ist jederzeit nachträglich eine komplette Herausnahme des Zuwachsprogramms möglich. Eine kurze schriftliche Information von Ihnen genügt.


Wie alt muss ich sein, um eine Bestattungsvorsorge abschließen zu können?

Sie können die BestattungsVorsorge-Versicherung online beantragen, wenn Sie zwischen 40 und 80 Jahre alt sind.


Was passiert, wenn ich in einigen Jahren die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Sollten Sie die Beiträge einmal nicht mehr zahlen können, können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass Sie zu einer niedrigeren Versicherungs-Summe weiter versichert bleiben, auch wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen. Voraussetzung ist, dass Ihre beitragsfreie Versicherungs-Summe den Mindestbetrag von 2.500 € bereits erreicht hat.


Wann bekomme ich die Versicherung ausbezahlt?

Die BestattungsVorsorge ist eine reine Hinterbliebenen-Absicherung.
Die Leistung erfolgt also im Todesfall.


Wer bekommt denn das Geld ausbezahlt?

Wer das Geld im Todesfall bekommt, entscheiden Sie bereits zu Beginn. Nennen Sie uns z.B. die Person, die Ihnen am Herzen liegt, als Bezugsberichtigten. Sie können auch einen Verein oder ein Beerdigungsinstitut als Begünstigten benennen.

Das Bezugsrecht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen oder ändern. Sollten Sie keine Verfügung treffen, bestimmt sich der Bezugsberechtigte nach dem Erbrecht.


Berechnen Sie jetzt, wie hoch die Vorsorge für eine würdevolle Bestattung nach Ihren Wünschen sein muss, und sichern Sie Ihre Angehörigen rechtzeitig ab!

Beitrag berechnen
mit wenigen Mausklicks

Ihre persönliche Beratung:

0800 35 99 100 99

Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr

Rufen Sie uns gebührenfrei an.
Wir sind gerne für Sie da.