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Steuertipps und Sparchancen

Steuertipps und Sparchancen - Saftige Prämien vom Staat und Hilfe für Ihre Familie

Saftige Prämien vom Staat und Hilfe für Ihre Familie

Ob Kinder, Einkommen oder Auto - in vielen Lebensbereichen ermöglicht der Staat Ihnen Steuerersparnisse. Für Sie bedeutet das bares Geld, das Ihrer Familie zugute kommt.

Wir raten: Nutzen Sie diese Sparchancen – auch wenn es manchmal schwer fällt, aus den „steuerlichen Untiefen“ gleich das Richtige an die Oberfläche zu befördern. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, wo der Staat Sie noch unterstützt.

Familienförderung: Verschaffen Sie sich einen Überblick

Wer Kinder in die Welt setzt, weiß spätestens vom ersten Schnuller an: Das Leben wird ereignisreicher, aber auch teurer. Damit Ihr Lebensplan „Familie“ aufgeht und Erziehung mit Erwerbstätigkeit vereinbart werden kann, entlastet Sie der Staat bei den Steuern. Wir zeigen frisch gebackenen Eltern, wie und wo Sie mit steuerlichen Vorteilen rechnen dürfen. 

Betreuungskosten: Kind und Karriere – so wird’s auch steuerlich interessant

Wer sich für Kind und Beruf zugleich entscheidet, darf seine Betreuungskosten steuerlich absetzen – für den Besuch von Kindertagesstätten oder für die Betreuung durch eine Tagesmutter im eigenen Haushalt oder außerhalb. Die Regelung: Zwei Drittel der Kosten ab Geburt bis zum 14. Lebensjahr können beim Fiskus geltend gemacht werden - und zwar bis zu 4.000 € pro Jahr und Kind.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Existenzsicherung von Beginn an

Egal, wie viel Sie verdienen – als Eltern erhalten Sie Kindergeld für Ihre Sprösslinge. Und zwar mindestens bis zu deren 18. und längstens bis zum 25. Lebensjahr. Die Höhe ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt: Seit 2009 erhalten Sie für das erste und zweite Kind 164 €, für das dritte 170 € und für das vierte und alle weiteren Kinder 195 € monatlich.

Kindergeld ist im Einkommenssteuergesetz geregelt und wird als Steuervergütung gezahlt, mit der Sie für den Unterhalt Ihres Nachwuchses aufkommen sollen. Nach Abgabe Ihrer Steuererklärung rechnet das Finanzamt gegen:

Sollte sich bei dieser sogenannten „Günstigerprüfung“ herausstellen, dass das gezahlte Kindergeld als Steuerfreistellung nicht ausreicht, um das Existenzminimum Ihres Kindes zu decken, greift stattdessen der Kinderfreibetrag.

Das heißt, der Steuerabzug durch den Freibetrag erweist sich in diesem Fall als günstiger als das monatlich gezahlte Kindergeld, woraufhin das Finanzamt den Differenzbetrag begleicht – was sich derzeit etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 67.000 € für splittingberechtige Ehepartner bemerkbar macht.

Der Kinderfreibetrag wurde seit dem 1. Januar 2009 auf 3.864 € angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergibt sich so ein Gesamtfreibetrag von 6.024 €.

Grundfreibetrag und Eingangssteuersatz: weniger Abgaben an den Fiskus

Die Einkommenssteuer ist für jeden Geldverdiener ein leidiges Thema, aber über den Bescheid für 2009 dürften Sie sich freuen: Sie werden weniger zahlen – auch bei gleichem Verdienst.

Die Bundesregierung hat zu Gunsten aller Geldverdiener zum 1. Januar 2009 die Steuerlast gesenkt, was sich vor allem in zwei Kennzahlen ausdrückt: dem Grundfreibetrag und dem Eingangssteuersatz.

Dabei ist der Grundfreibetrag jener Teil Ihres Einkommens, der grundsätzlich steuerbefreit ist – dieser wurde von 7.664 € auf 7.834 € erhöht. Darüber hinaus wurde der Eingangssteuersatz – der geringste Satz, den Sie für den ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrages entrichten müssen – von 15% auf 14% gesenkt.

Insgesamt sparen Sie durch diese Änderungen erheblich Steuern und zwar unabhängig davon, ob Sie ein relativ geringes oder ein hohes Einkommen haben. Auch bei Lohnerhöhungen bleibt dann netto mehr übrig. Eine weitere Senkung des Steuertarifs ist für 2010 geplant.

Unser Tipp: Vermögen solide anlegen

Nicht vergessen darf man dabei allerdings die Auswirkungen der Inflation. Jährlich wird durch sie die Kaufkraft der Bürger abgeschwächt: Lebensmittel und Waren verteuern sich um einige Prozent. Das Geld wird sozusagen entwertet, da fortwährend mehr für Produkte bezahlt werden muss. 100 € heute sind in 30 Jahren keine 100 € mehr wert.

Um dem vorzubeugen, sollten Sie Ihr Geld nicht einfach auf dem Girokonto liegen lassen. Denn dort ist es vor der Inflation nicht geschützt. Vielmehr empfehlen wir eine Investition in eine solide Kapital-Anlage, zum Beispiel eine Kapital-Lebensversicherung der DIREKTE LEBEN.

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