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Geschenke vom Fiskus

Geschenke vom Fiskus – Wo der Staat Ihnen Steuer erspart.

Wie Sie Steuern sparen und Prämien kassieren

In den letzten Jahren hat die finanzielle Eigenverantwortung jedes Einzelnen stetig zugenommen. Doch der Staat bietet uns immer noch zahlreiche mögliche Steuerersparnisse, aus denen jeder nach individuellen Vorteilen wählen kann.

Riester, Rürup & Co. – Prämien vom Staat für private Altersvorsorge

Unsere gesetzliche Rente ist zwar gesichert, aber sie wird später sehr niedrig ausfallen – das wissen wir alle. Schließen Sie Ihre Vorsorgelücke privat, dann werden Sie steuerlich sogar begünstigt. Und das zahlt sich in allen Fällen aus:

Riester-Rente: Spitzenreiter für einen geruhsamen Lebensabend

Etwa 12 Millionen Bürger sind heute schon am „riestern“ – vor allem, seit 2008 die letzte Stufe dieses Modells in Kraft getreten ist, mit dem Rentenversicherungspflichtige freiwillig ihre gesetzliche Altersvorsorge aufstocken. Dafür belohnt Sie der Fiskus mit großzügigen Zulagen und möglichen Steuervergünstigungen. Das Beste: Wenn Sie eine Riester-Rente abschließen, übernimmt der Staat sogar einen Teil Ihrer Beiträge.

Rürup-Rente: selbstständig und steuervergünstigt in den Ruhestand

Seit 2005 existiert die Rürup-Rente – allerdings vorzugsweise für Selbstständige und Freiberufler. Sie sparen damit Geld an, das Ihnen frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Im Gegensatz zur Riester-Rente ist das Rürup-Modell nur steuerlich subventioniert, Zulagen vom Staat gibt es hier keine.

Einzahlungen für die Rürup-Rente sind seit 1. Januar 2009 zu 68% steuerfrei – ein Anteil, der bis 2025 in Zwei-Prozent-Schritten sukzessive auf 100% ansteigen wird.

Betriebliche Altersvorsorge: Ihr gutes Recht!

Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Verdienstes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen – ob in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung. Darauf gewährt der Staat Sozialabgaben- und Steuerfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Abzugsfrei bleiben Sie jedoch nur bis zu einem bestimmten Grenzbetrag, der sich 2009 auf 2.592 € beläuft.

Wer clever ist, verwendet auch seine vermögenswirksamen Leistungen für die Betriebsrente und spart damit ohne Nettoverlust an, weil diese in Form einer betrieblichen Altersvorsorge nicht steuer- und sozialabgabepflichtig sind.

Kapital-Lebensversicherungen: Ihr doppelter Steuervorteil

Auch Lebensversicherungen werden vom Staat steuerlich begünstigt – sofern der Aspekt der Altersvorsorge im Vordergrund steht. Sie profitieren dabei von Top-Vorteilen: Für nur 50% der Erträge fällt Einkommenssteuer an*. Und weil Ihr Steuersatz im Ruhestand zumeist wesentlich niedriger ist, fällt diese Besteuerung noch weniger ins Gewicht. Darüber hinaus fällt keine Abgeltungssteuer an.

Diese Vergünstigungen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Die DIREKTE LEBEN bietet Ihnen dazu gleich zwei Tarife zur Auswahl. Sie sparen damit für den letzten Lebensabschnitt ein sicher verzinstes Vermögen plus Überschussbeteiligung an. Zugleich sichern Sie Ihre Familie für den Fall des Falles ab.

* Wenn die versicherte Person zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist, sind 50% der Erträge steuerfrei.

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