Direkt zum Berater
Mo.-Fr., 8-20 Uhr, gebührenfrei

Privat-Haftpflichtversicherung individuell gestalten

Privat-Haftpflichtversicherung: Sie fragen, wir antworten

Weshalb ist eine Privat-Haftpflichtversicherung so wichtig?
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen. Wer anderen einen Schaden zufügt ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten: unbegrenzt und ein Leben lang! Deshalb ist eine Privat-Haftpflichtversicherung unentbehrlich.

Welche Schäden sind durch eine Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was genau leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Eine Privat-Haftpflichtversicherung stellt Sie und die mitversicherten Personen von Schadensersatzansprüchen frei und prüft die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, d.h.:

  • Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn die Ansprüche begründet sind
  • Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzansprüchen

Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und je nach Tarif weitere Personen. Die Stuttgarter Versicherung AG bietet für alle Lebenssituationen den passenden Versicherungsschutz.

Wer ist mitversichert?
Das kommt auf den jeweils abgeschlossenen Tarif an:

  • Im Tarif "Single" ist nur der Versicherungsnehmer versichert.
  • Im Tarif "verheiratet" sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner sowie die Kinder* beider Ehegatten/ beider Lebenspartner abgesichert.
  • Im Tarif „zusammenlebend“ sind Sie als Versicherungsnehmer und der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner (nichteheliche Lebensgemeinschaft) sowie die Kinder* beider Partner abgesichert.
  • Im Tarif "alleinerziehend mit Kind(ern)" sind Sie und Ihre Kinder* abgesichert.


* Mitversichert sind die minderjährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Abgesichert sind auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (Lehre, Studium) befinden. Darüber hinaus besteht die Mitversicherung bis zu einem Jahr auch dann, wenn sie nach der Schul- oder beruflichen Erstausbildung arbeitslos sind, auf einen Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz warten.

Wann leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht?

  • bei Schäden, die der Versicherte vorsätzlich herbeigeführt hat;
  • bei Schäden von im gleichen Vertrag versicherten Personen untereinander;
  • bei Schäden, die durch Tiere verursacht werden, die durch eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden können (z.B. Hunde, Pferde). Mitversichert sind allerdings gezähmte Kleintiere und Bienen.

Sind auch eigene Schäden versichert?
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden, die der Versicherte Anderen zugefügt hat. Versichert sind also nur die Schadenersatzansprüche, die gegen den Versicherten gerichtet werden. Ausnahme: Forderungsausfalldeckung im Rahmen des erweiterten Versicherungsschutzes. Näheres hierzu siehe nachfolgend unter "Was ist eine Forderungsausfalldeckung?"

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Besteht wegen eines Personen- oder Sachschadens aus einem rechtskräftigen Urteil oder gerichtlichen Vergleichs eine Schadenersatzforderung gegenüber einem zahlungs-/ leistungsunfähigen Dritten, so stellt die Forderungsausfalldeckung den Dritten so, als hätte dieser selbst eine Privat-Haftpflichtversicherung mit gleichem Inhalt.

Was ist, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft)?
Eine Änderung der Lebenssituation muss unverzüglich mitgeteilt werden. Ergibt sich hierdurch eine Beitragsänderung, wird der Vertrag, gerechnet ab dem auf die Mitteilung folgenden Monatsersten, auf den entsprechenden Tarif umgestellt.

Sind pflegebedürftige Angehörige mitversichert?
Ja, wenn die pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. Pflegebedürftige Angehörige sind innerhalb der Tarife "verheiratet", "zusammenlebend" oder "alleinerziehend" mit abgesichert.

Was ist mit Kindern, die noch keine 7 Jahre bzw. bei Teilnahme am Straßenverkehr unter 10 Jahre alt sind, also "deliktsunfähig" sind?
Schäden, die Kinder unter 7 Jahren bzw. unter 10 Jahren bei einem Unfall im Straßenverkehr verursachen, werden ohne Prüfung der Aufsichtspflicht einer versicherten Person in Ihrem Interesse bis zur Versicherungssumme des von Ihnen ausgewählten Pakets ersetzt.

Gilt die Privat-Haftpflichtversicherung auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten?
Während eines vorübergehenden, zeitlich jedoch nicht weiter eingegrenzten Auslandsaufenthalts innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Schweiz, Island oder Liechtenstein besteht Versicherungsschutz.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in den übrigen Ländern haben Sie innerhalb der Versicherungspakete Basis und Komfort zwei Jahre Versicherungsschutz; innerhalb des Premium-Pakets sind Sie sogar 5 Jahre lang abgesichert.

Was sind Mietsachschäden?
Sachen in gemieteten Wohnräumen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Einbauschränke, Waschbecken, Badewannen etc. gehören zur Mietwohnung und werden mit vermietet. Werden diese Sachen schuldhaft beschädigt, wird der Schaden von der Privat-Haftpflichtversicherung ersetzt. Nicht mitversichert sind Schäden z.B. durch Abnutzung und Verschleiß.

Ist auch die Beschädigung von Mobiliar in gemieteten Ferienwohnungen/-häusern und Hotelzimmern versichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Mobiliar (z.B. Sofa, Fernseher etc.) in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotelzimmern, soweit diese gemietet sind. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.

Jetzt günstig absichern!