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Zahnzusatzversicherung individuell gestalten

Zahnzusatzversicherung: Sie fragen, wir antworten

Weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung so wichtig?
Ein Zahnarztbesuch kann schnell hunderte oder sogar tausende EURO kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt hiervon zumeist nur minimale Beträge. Den Rest müssen Sie selbst zahlen, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Die Stuttgarter Zahnzusatzversicherung zahlt sowohl bei Zahnbehandlung (z.B. Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen) als auch bei Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Brücken, Stiftzähne, Prothesen, Implantate). Auch die Kosten z.B. einer professionellen Zahnreinigung werden -je nach Tarif- bis zu 75 € jährlich erstattet und noch vieles mehr.

Was ist sonst noch versichert?
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten für Akupunktur/Hypnose und Vollnarkose bis zu 250 €, die Praxisgebühr bis 2 x und die Kosten einer zweiten Zahnarztmeinung bis zu 50 €.

Was genau leistet die Zahnzusatzversicherung?
Wenn Sie uns Ihre Zahnarztrechnung einreichen, dann erstatten wir Ihnen die versicherten Kosten, welche Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat. Das können -je nach Tarif- bis zu 100% sein. Wenn der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 1.000 € übersteigt, dann empfehlen wir Ihnen, uns rechtzeitig vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan sowie den Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse einzureichen. Dann teilen wir Ihnen mit, welche Leistungen Sie von Ihrer Stuttgarter Zahnzusatzversicherung zu erwarten haben.

Wer ist versichert?
Sie können sich selbst oder Ihr minderjähriges Kind versichern. Je zu versichernder Person stellen wir einen eigenen Versicherungsschein aus. Somit behalten Sie immer die Übersicht.

Wann leistet Ihre Zahnzusatzversicherung nicht?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Nicht versichert sind z. B. zahnmedizinische Behandlungen für bei Vertragsabschluss fehlende oder noch nicht ersetzte Zähne sowie für bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen.

Sind auch kieferorthopädische Behandlungen versichert?
In jungen Jahren sind häufig kieferorthopädische Behandlungen erforderlich. Wenn "die Spange" kommt, und die versicherte Person nicht älter als 21 Jahre ist, dann zahlen wir die versicherte Einmalleistung von bis zu 750 € unabhängig davon, ob die Summe ganz oder nur anteilig für die Begleichung der Kosten verwendet werden muss.

Gilt eine Wartezeit?
Nein.

Sind die Leistungen begrenzt?
Wir zahlen in den ersten 12 Monaten bereits bis zu 350 €, in den ersten 24 Monaten bis zu 600 €, in den ersten 36 Monaten bis zu 850 € und in den ersten 48 Monaten bis zu 1.100 €. Ab dem 5. Versicherungsjahr zahlen wir im Tarif ZahnKomfort bis zu 15.000 € jährlich, im Tarif ZahnPremium sogar unbegrenzt.

Wo besteht Versicherungsschutz?
Überall, also weltweit.

Erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Darauf verzichten wir.

Was ist bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern?
Sie haben die Möglichkeit, gegen einen geringen Mehrbeitrag eine Patienten-Rechtsschutzversicherung in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Ist Ihrem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen, erhalten Sie Rechtsschutz in unbegrenzter Höhe.

Gibt es ein Mindest- oder Höchst-Eintrittsalter?
Nein.

Wie lange läuft die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich dann stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr so lange, bis wir von Ihnen mindestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf eine Kündigung erhalten. Die Stuttgarter selbst verzichtet auf ihr Kündigungsrecht.

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