Verantwortung für die Welt von morgen.

Bei der DIREKTE LEBEN dreht sich alles um die Versorgung von Menschen. Damit übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung. Wir handeln mit Weitsicht und setzen konsequent auf Nachhaltigkeit. Im Großen wie im Kleinen, nach innen wie nach außen.

Wir gehören zur Stuttgarter Versicherungsgruppe, an deren Konzernspitze mit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht. Informationen zu Verantwortung & Nachhaltigkeit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. finden Sie hier.

 

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
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Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

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Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist.

Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:

  • Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
  • Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
  • Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.

Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus.
Wir streben bis Ende 2027 an, alle im Bestand befindlichen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien, welche noch nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen, zu minimieren.
Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien).
Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück.
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Die laufende Evaluierung und Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie wird zukünftig zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unserer Ausschluss- und Positivkriterien führen.

Bei den Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens, die wir den Produkten der GrüneRente zurechnen, legen wir einen zusätzlichen Fokus auf folgende Ausschlusskriterien:

  •     Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
  •     Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
  •     Kinderarbeit

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens


Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als ein auf Langfristigkeit ausgerichteter Vorsorgeversicherer berücksichtigt Grundsätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social, Governance) bei der Auswahl von Investments für ihre Kapitalanlagen. In unseren Investitionsentscheidungen werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und es wurden Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festgelegt.​​​​​ Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.


Informationen über Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren


Die Strategien der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beinhalten ebenfalls Strategien zu deren Feststellung und Gewichtung.

Derzeit liegen uns noch nicht für alle Vermögensgegenstände nachhaltigkeitsbezogene Daten in ausreichendem Maße und der benötigten Qualität vor. Daher werden aktuell für die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen vorwiegend durch interne Experteneinschätzungen aus den Bereichen der Kapitalanlage, des Risikocontrollings unter Einbeziehung des Nachhaltigkeitsbeauftragten identifiziert. Externe Datenquellen werden momentan ebenso berücksichtigt, sind aber aufgrund der noch mangelnden Abdeckung und Zuverlässigkeit nachrangig. Mit steigender Abdeckung sollen zukünftig Daten eines externen Dienstleisters stärker in den Auswahlprozess mit einbezogen werden. Dafür greifen wir auf die Datengrundlage des externen Datendienstleisters ISS ESG zurück. Die Festlegung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt durch das um den Nachhaltigkeitsbeauftragten oder eines von ihm beauftragten fachkundigen Vertreters erweiterte Kapitalanlagegremium. Die Überprüfung der identifizierten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt mindestens einmal jährlich.

Der dargestellte Prozess wird derzeit weiterentwickelt und konkretisiert. Im Fokus stehen dabei  insbesondere die Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und die Definition von Nachhaltigkeitsindikatoren.

Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen

Die aus unserer Sicht wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind:

  • Der vom Menschen verursachte Klimawandel
  • Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsnormen
  • Herstellung und Verbreitung von kontroversen Waffen
  • Korruptionspraktiken

Mit der Weiterentwicklung unseres ESG-Ansatzes berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen durch deutlich weitergehende Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien. Mit diesen Kriterien wollen wir Unternehmen, die gegen die Nachhaltigkeitsprinzipien der Stuttgarter Versicherungsgruppe verstoßen, von unserer Kapitalanlage ausschließen. Die Ausschlusskriterien gelten sowohl für die durch interne Experten verwalteten Kapitalanlagen als auch durch externe Assetmanager und Kapitalverwaltungsgesellschaften angelegten Mittel.

Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:

  • Ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
  • Firmen mit Verstößen gegen mindestens eines der 10 Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Mindeststandards von Arbeitsnormen, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
  • Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.

Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus. Einen besonderen Fokus legen wir auf die Bekämpfung des Klimawandels. Eines der vordringlichsten Ziele ist es, den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu fördern. Deshalb erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien, um die vollständige Klimaneutralität bei unseren Kapitalanlagen bis zum 31. Dezember 2045 zu erreichen. Darüber hinaus legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf Staats- und Unternehmensanleihen, deren Mittel in nachhaltige Projekte fließen (Positivkriterien). Darüber hinaus ermitteln wir einen ESG Score für den wesentlichen Teil unserer Kapitalanlagen und streben an diesen, ausgehend von einem Initialwert, kontinuierlich zu verbessern.

Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit der Tabelle über alle von uns berücksichtigten Nachhaltigkeitsindikatoren auf Unternehmensebene finden sie hier.

Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG

Das Investitionsvolumen in Aktien von börsennotierten Unternehmen liegt unter 10% unseres gesamten Kapitalanlagebestands. Diese Anlagen halten wir zudem überwiegend nicht direkt, sondern über Vermögensverwalter, so dass wir insoweit nicht bei börsennotierten Unternehmen mitwirken. Die Anteile, die wir an börsennotierten Unternehmen direkt halten, sind gemessen an der Marktkapitalisierung dieser Unternehmen derart gering, dass wir dort keinen relevanten Einfluss ausüben können. Die Ausarbeitung einer Mitwirkungspolitik ist daher für uns nicht erforderlich.

Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung sowie gegebenenfalls den Grad ihrer Ausrichtung auf die Ziele des Übereinkommens von Paris.
Derzeit sind wir keinem internationalen oder nationalen Abkommen beigetreten.

Offenlegungspflichten gemäß §§ 134b und 134c AktG​​​​​​​


Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Leitlinien der Stuttgarter, die die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb regeln, sollen zukünftig auch Nachhaltigkeitspräferenzen von Versicherungsnehmern berücksichtigen. Die Vergütung im Vertrieb ist so gestaltet, dass die Interessen von Versicherungsnehmern, auch bezogen auf deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen, nicht nachteilig berührt werden.

Die variable Vergütung im Innendienst ist an das Erreichen quantitativer und qualitativer Ziele geknüpft. Die einzelnen Ziele werden so gestaltet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien herangezogen werden. Die zu vereinbarenden Ziele begünstigen unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensindividuellen Risikotoleranzschwellen keine übermäßige Risikobereitschaft, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken.


Stand: 1. Januar 2023 ​​​​​​​​​​​
​​​​​​​Änderungen zur Vorversion Juni 2022

 

Archiv Informationen zur Nachhaltigkeit nach Artikel 12 Offenlegungsverordnung

Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)

Stand Dezember 2022

Stand Dezember 2021