Verantwortung und Nachhaltigkeit - Direkte Leben
Verantwortung für die Welt von morgen.
Bei der DIREKTE LEBEN dreht sich alles um die Versorgung von Menschen. Damit übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung. Wir handeln mit Weitsicht und setzen konsequent auf Nachhaltigkeit. Im Großen wie im Kleinen, nach innen wie nach außen.
Wir gehören zur Stuttgarter Versicherungsgruppe, an deren Konzernspitze mit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht. Informationen zu Verantwortung & Nachhaltigkeit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. finden Sie hier.
Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist.
Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:
- Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
- Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
- Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.
Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus.
Wir streben bis Ende 2027 an, alle im Bestand befindlichen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien, welche noch nicht unseren Nachhaltigkeitsprinzipien entsprechen, zu minimieren.
Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien).
Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück.
Die laufende Evaluierung und Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie wird zukünftig zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unserer Ausschluss- und Positivkriterien führen.
Bei den Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens, die wir den Produkten der GrüneRente zurechnen, legen wir einen zusätzlichen Fokus auf folgende Ausschlusskriterien:
- Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
- Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
- Kinderarbeit
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als ein auf Langfristigkeit ausgerichteter Vorsorgeversicherer berücksichtigt Grundsätze im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social, Governance) bei der Auswahl von Investments für ihre Kapitalanlagen. In unseren Investitionsentscheidungen werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Schutz unserer Umwelt, soziale Aspekte wie z.B. Achtung der Menschenrechte und Einhaltung von Arbeitsnormen sowie der Kampf gegen Korruption und Bestechung) berücksichtigt. Die aus unserer Sicht wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind:
- Der vom Menschen verursachte Klimawandel
- Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsnormen
- Herstellung und Verbreitung von kontroversen Waffen
- Korruptionspraktiken
Mit der Weiterentwicklung unseres ESG-Ansatzes berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen durch deutlich weitergehende Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien. Mit diesen Kriterien wollen wir Unternehmen, die gegen die Nachhaltigkeitsprinzipien der Stuttgarter Versicherungsgruppe verstoßen, von unserer Kapitalanlage ausschließen.
Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:
- Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
- Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
- Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.
Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus.
Einen besonderen Fokus legen wir auf die Bekämpfung des Klimawandels. Eines der vordringlichsten Ziele ist es, den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu fördern. Darüber hinaus erhöhen wir bewusst den Anteil explizit nachhaltiger Investments, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in soziale Infrastruktur, ressourcenschonende Immobilien und erneuerbare Energien (Positivkriterien).
So haben wir zum Beispiel schon seit langem Wertpapiere von Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Streumunition stehen, ausgeschlossen.
Derzeit sind wir keinem internationalen oder nationalen Abkommen beigetreten.
Kurze Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik
Das Investitionsvolumen in Aktien von börsennotierten Unternehmen liegt unter 10% unseres gesamten Kapitalanlagebestands. Diese Anlagen halten wir zudem überwiegend nicht direkt, sondern über Vermögensverwalter, so dass wir insoweit nicht bei börsennotierten Unternehmen mitwirken. Die Anteile, die wir an börsennotierten Unternehmen direkt halten, sind gemessen an der Marktkapitalisierung dieser Unternehmen derart gering, dass wir dort keinen relevanten Einfluss ausüben können. Die Ausarbeitung einer Mitwirkungspolitik ist daher für uns nicht erforderlich.
Offenlegungspflichten gemäß §§ 134b und 134c AktG
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Leitlinien der Stuttgarter, die die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb regeln, sollen zukünftig auch Nachhaltigkeitspräferenzen von Versicherungsnehmern berücksichtigen. Die Vergütung im Vertrieb ist so gestaltet, dass die Interessen von Versicherungsnehmern, auch bezogen auf deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen, nicht nachteilig berührt werden.
Die variable Vergütung im Innendienst ist an das Erreichen quantitativer und qualitativer Ziele geknüpft. Die einzelnen Ziele werden so gestaltet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien herangezogen werden. Die zu vereinbarenden Ziele begünstigen unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensindividuellen Risikotoleranzschwellen keine übermäßige Risikobereitschaft, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken.
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen
Im Rahmen der GrüneRente finden ökologische, soziale und ethische Belange bei der Kapitalanlage besondere Beachtung. Hierfür steht die GrüneRente:
Ökologisch: Wenn eine Investition die Entwicklung unserer Umwelt nachhaltig positiv beeinflusst, beurteilen wir sie als ökologisch wertvoll.
Sozial: Wenn eine Geldanlage die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und Gemeinschaft bewahrt und fördert, ist sie für uns auch sozial.
Ethisch: Wenn eine Geldanlage Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen, bewerten wir sie als ethisch korrekt.
Für die Auswahlstrategie unserer nachhaltigen Projekte und Kapitalanlagen gelten folgende Ausschlusskriterien:
- Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
- Hersteller und Vertreiber von Streumunition
- Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
- Kinderarbeit
Für die Auswahlstrategie unserer nachhaltigen Projekte und Kapitalanlagen gelten folgende Positivkriterien:
- Finanzierung oder Beteiligung am Bau von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung, z. B. Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas
- Finanzierung von oder Investition in sozial genutzte(n) Immobilien, z. B. in den Bereichen altersgerechtes oder betreutes Wohnen, Kinderbetreuung, Kranken- und Seniorenpflege
- Finanzierung von oder Investition in ökologisch und nachhaltig gebaute(n) Immobilien, z. B. unter Verwendung ökologischer Baustoffe, durch effiziente Nutzung von Ressourcen oder mit besonders niedrigem Energieverbrauch.
Zudem wird in Projekte und Kapitalanlagen investiert, die eine ökologische, soziale oder ethische Wirkung haben. Darunter verstehen wir z.B. Investments in Unternehmen oder Staaten, die ökologisch, sozial oder ethisch handeln. Darunter fallen auch Fonds, die in ökologische, soziale oder ethische Themen investieren, z.B. erneuerbare Energien oder Mikrokredite.
Welche Methoden bestehen um die ökologische oder sozialen Merkmale zu bewerten, zu messen und zu überwachen?
- Spezielle Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der ökologischen und sozialen Merkmale werden von uns derzeit noch nicht berücksichtigt.
- Die Anlagekriterien für die Auswahl der nachhaltigen Projekte und Kapitalanlagen haben wir zusammen mit einer unabhängigen Institution definiert. Die Institution ist spezialisiert auf Nachhaltigkeit und Ethik im Finanzwesen. Die Einhaltung der Anlagekriterien für die Auswahl der nachhaltigen Projekte und Kapitalanlagen wird durch die unabhängige Institution regelmäßig überprüft. Teilweise empfiehlt sie auch konkrete nachhaltige Projekte und Kapitalanlagen.
- Nachhaltigkeit im Rahmen der GrüneRente bezieht sich auf ökologische, soziale und ethische Eigenschaften der Kapitalanlagen. Dazu werden z.B. Vermögensaufstellungen, Jahresberichte oder Angaben der Betreiber zu den jeweiligen physisch vorhandenen Anlagen und Projekten herangezogen. Es wird zudem bewertet, ob Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im diesbezüglichen Geschäftsbetrieb bestehen.
- Die Bewertung erfolgt ab dem Jahr 2021 regelmäßig, d.h. mindestens einmal pro Jahr. Eine kontinuierliche Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale der Kapitalanlagen im Rahmen der GrüneRente ist somit gegeben.
Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit unserer Produkte
Die vorvertraglichen Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) und der Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Offenlegungsverordnung (Taxonomieverordnung) sind in diesem Dokument enthalten.
- FlexRente classic
Regelmäßige Informationen zur Nachhaltigkeit unserer Produkte
Die regelmäßigen Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) und der Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Offenlegungsverordnung (Taxonomieverordnung) sind in diesen Dokumenten enthalten:
Archiv Informationen zur Nachhaltigkeit nach Artikel 12 Offenlegungsverordnung
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand: Dezember 2021